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Augen auf beim Arbeitsschutz - Gefängnisstrafe droht

 

Im Hinblick auf eine aktuelle Gerichtsentscheidung eines bayerischen Amtsgerichts möchten wir Sie eindringlich auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften hinweisen!

Ein bayerischer Elektrobetrieb musste dieses Jahr erfahren, dass bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers im Bereich des Arbeitsschutzes auch strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen ohne Bewährung drohen.

In Zeiten der hohen Baukonjunktur wird das Thema Arbeitsschutz oft unbewusst hintenangestellt, obwohl es fast in jedem Betrieb immer wieder zu Unfällen kommt- und das nicht nur bei gefährlichen Arbeiten. Gefahren drohen insbesondere bei Missachtung oder Versäumnissen im Arbeitsschutz.

Im Handwerk ist der Arbeitgeber für die Beurteilung der Gefährdungen, die für die Beschäftigen mit ihrer Arbeit verbunden sind, umfassend verantwortlich und damit für die Erstellung und Umsetzung der Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. Neben dem Arbeitsschutzgesetz verpflichten ihn zahlreiche Verordnungen, unter anderem die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 1, Arbeitsstätten-, Betriebssicherheits- und Gefahrenstoffverordnung.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess, der regelmäßig aktualisiert und auf die konkreten betrieblichen Arbeitssituationen zugeschnitten sein muss.

Im Rahmen von Sicherheitsunterweisung werden alle Beschäftigte gleichermaßen in die Lage versetzt, Arbeitsschutzmaßnahmen richtig zu erfassen und sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Auch bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder der Einführung neuer Arbeitsmittel sind Unterweisungen erforderlich, um Mitarbeiter hinsichtlich des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes zu schulen und Arbeitsunfälle zu vermeiden.

 
 

Software „Praxisgerechte Lösungen“ der BG ETEM

Die Software "Praxisgerechte Lösungen" hilft Ihnen, schnell, einfach und praxisnah eine Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen zu erstellen und zu dokumentieren - z. B. mit Hilfe von rund 700 Musterobjekten, die sich leicht auf die betrieblichen Belange anpassen lassen. Zusätzlich können Sie eigene Objekte in die Datenbank eintragen und aktuell halten. Die Objekte sind mit Betriebsanweisungen, Filmen, Explosionsschutzdokumenten, Prüflisten und Unterweisungshilfen sowie dem zugehörigen Regelwerk verknüpft.

Die praxisgerechte Lösung finden Sie unter https://www.bgetem.de/medien-service/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/praxisgerechte-loesungen-hilfen-fuer-betriebsspezifische-gefaehrdungsbeurteilungen

 
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