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Tarifabschluss 2023

Neuer Entgelttarifvertrag ab 1. Juni 2023 mit einer Laufzeit von 10 Monaten

Die Großen Tarifkommissionen des Landesinnungsverbandes und der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) haben sich am 20. April 2023 auf eine Erhöhung der Entgelte von 6,5 % ab 1.Juni 2023 geeinigt.

Schon Ende letzten Jahres gab es Vorgespräche zwischen dem Landesinnungsverband und der CGM. Die anstehenden Tarifverhandlungen waren bis kurz vor dem Beginn Thema jeder Veranstaltung des Landesinnungsverbandes. Jedes Mal bestand Einigkeit unter den Teilnehmern, dass mit Blick auf den gravierenden Fachkräftemangel und auch mit Blick auf die eher geringe tarifliche Erhöhung im Jahr 2022 der „große Wurf“ kommen muss.

Flankiert wurde der Tarifabschluss im Bayerischen Elektrohandwerk von den Abschlüssen in der Metall- und Elektroindustrie, der Post und im Öffentlichen Dienst. Alles Abschlüsse in neuen Dimensionen.

Die Tarifverhandlung am 20. April 2023 war zwar sachlich, aber äußerst kontrovers und im Detail stand man mehrmals vor dem Abbruch. Um diesen zu verhindern und den in diesen Zeiten so wichtigen, fast schon historisch anmutenden Tarifabschluss zu erreichen, einigten sich beide Seiten nach zähem Ringen im Lichte der langjährigen Tarifpartnerschaft auf den jetzt vorliegenden Abschluss nur für 2023 und nur mit einer Laufzeit von zehn Monaten.

Letztere ermöglicht, ab 2024 vom 1. Juni als Datum des Inkrafttretens auf einen für unsere Mitgliedsbetriebe passenderen Termin im Frühjahr zu wechseln. Angedacht wäre dann der 1. April.

Ausbildungsvergütungen steigen ab 1. September 2023

Alle Auszubildenen sowohl in den technischen als auch in den kaufmännischen Ausbildungsberufen erhalten ab 1. September 2023 über alle Lehrjahre monatlich eine Erhöhung in Höhe von 60,00 Euro, das bedeutet im

1. Lehrjahr 940 Euro

2. Lehrjahr 990 Euro

3. Lehrjahr 1.040 Euro

4. Lehrjahr 1.090 Euro

 

Neuregelung der Wegezeitvergütung ab 1. Januar 2024

Aufgrund der hierzu ergangenen Rechtsprechung musste die bisherige Regelung zur Wegezeitvergütung angepasst werden. Hiernach ist Wegezeit Arbeitszeit, kann aber geringer vergütet werden als die Arbeitsleistung an sich. Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung trägt die Neuregelung Rechnung, die künftig die Wegezeit nach Zeitaufwand vergütet und nicht mehr die Entfernungen nach Zonen ausschlaggebend sind. Um den Mitgliedsbetrieben Zeit zur Umstellung zu geben, gilt die Neuregelung zur Wegezeit erst ab 1. Januar 2024. Die Fahrzeit wird ab diesem Zeitpunkt nicht mit dem üblichen Stundenentgelt vergütet, sondern mit dem im Elektrohandwerk gültigen allgemeinverbindlichen Mindestentgelt von 13,95 Euro (Mindestentgelt ab 1.Januar 2024).

Weiterhin richtet sich künftig die Höhe der Auslösung nach dem gesetzlich geregelten steuerfreien Verpflegungsmehraufwand.

Inflationsausgleichsprämie weiterhin freiwillige Entscheidung

Eine Inflationsausgleichsprämie als verpflichtender Bestandteil des Entgelttarifvertrages wurde auf Wunsch zahlreicher Betriebe nicht verhandelt. Diese zusätzliche Zahlung soll im Elektrohandwerk in Bayern damit weiterhin eine freiwillige Entscheidung der einzelnen Betriebe bleiben. Dies soll auch von den Mitarbeitern so wahrgenommen werden.

Weitere Änderungen im Manteltarifvertrag

Alle weiteren vereinbarten Änderungen im Manteltarifvertrag finden Sie in der Sonderchefpost auf unseren Internetseiten.

 
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