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Neuer Entgelttarifvertrag ab 01.06.21

Tarifabschluss 2021

 

Die Tarifkommissionen des Landesinnungsverbandes und der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) haben sich am 13. April 2021 auf eine Erhöhung der Entgelte von 2,5 % ab 1. Juni 2021 und von 1,9 % ab 1. Juni 2022 geeinigt.

 

Tragfähiger Abschluss nach schwieriger Verhandlung

Bereits Ende letzten Jahres hatte sich die Tarifkommission des LIV zu den anstehenden Tarifverhandlungen Gedanken gemacht. Zu diesem Zeitpunkt ließen eine deutlich eingetrübte Konjunkturprognose im Hinblick auf die schwächelnde Industrie sogar Gedanken über eine Nullrunde aufkommen, andererseits wurde gerade im Privatkundengeschäft von einem sehr guten zurückliegenden Geschäftsjahr berichtet.

Daneben wirkt sich der Fachkräftemangel immer stärker aus, die Metall- und Elektroindustrie hat in NRW als Pilot zwischenzeitlich nach zähem Ringen mit umgerechnet 2,3 % abgeschlossen, auch das bayerische SHK-Handwerk liegt in diesem Bereich.

Aufgrund dieser Entwicklung, der jüngsten deutlich positiveren ZVEH-Konjunkturprognose, der Rückmeldungen zahlreicher Mitgliedsbetriebe und einer Abfrage in den Verbandsgremien erschien nach erneuter Beratung kurz vor der Tarifverhandlung ein etwas höherer, dennoch moderater Abschluss für 2021 vertretbar.

Im Hinblick auf die Kosten der Pandemie und einer über 2021 hinaus nur schwer abzusehenden allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung war sich die Tarifkommission des Verbandes im Vorfeld aber darüber einig, für 2022 keinesfalls mit einer „2“ vor dem Komma oder höher abzuschließen.

Die Tarifverhandlung dann am 13. April war immer sachlich, aber äußerst kontrovers und sehr schwierig. Mehrmals stand man vor dem Abbruch. Am Ende ist nach hartem Ringen ein für beide Seiten tragfähiger Abschluss gelungen.

Entgelte und Ausbildungsvergütungen drücken die Anerkennung der Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter aus und bleiben in Zeiten hohen Fachkräftemangels damit weiter attraktiv für Mitarbeiter sowie Auszubildende.

Gleichzeitig wird mit dem für 2021 moderaten und für 2022 zurückhaltenden Abschluss der außergewöhnlichen Pandemiesituation, in der sich die Mitgliedsbetriebe befinden, Rechnung getragen. Mit einer Laufzeit von 24 Monaten konnte wieder Planungssicherheit erreicht werden.

Die als nicht mehr zeitgemäß anzusehende Tarifvereinbarung über Qualifizierungsregelungen im Elektrohandwerk in Bayern wurde einvernehmlich zum 13. April 2021 ersatzlos aufgehoben und gilt nicht mehr.

 

Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. September 2021

Es wird immer schwieriger, gute Auszubildende zu gewinnen. Aber, auch in Pandemiezeiten gilt es, zukünftige Fachkräfte zu überzeugen. Der Wettbewerb um diese wird immer härter, nicht nur branchenübergreifend, sondern auch innerhalb der Baugewerke. Dabei spielt auch die Höhe der Ausbildungsvergütung eine große Rolle.

Alle Auszubildenen sowohl in den technischen als auch in den kaufmännischen Ausbildungsberufen erhalten ab 1. September 2021 über alle Lehrjahre monatlich eine Erhöhung in Höhe von 80 Euro, das bedeutet im

  • 1. Lehrjahr          880 Euro
  • 2. Lehrjahr          930 Euro
  • 3. Lehrjahr          980 Euro
  • 4. Lehrjahr       1.030 Euro

 

Leistung soll sich lohnen

Deshalb erhalten wie schon bisher Auszubildende in den sieben Ausbildungsberufen und ab September in den dann fünf Ausbildungsberufen nach abgelegter Gesellenprüfung Teil 1 bzw. Zwischenprüfung

  • bei Note 1,0 bis 2,0 (oder entsprechender Punktezahl) eine Erhöhung der monatlichen Ausbildungsvergütung um 30 %,
  • bei Note 2,1 bis 3,0 (oder entsprechender Punktezahl) eine Erhöhung der monatlichen Ausbildungsvergütung um 15 %.
 

Bei entsprechender Leistung in der Gesellenprüfung Teil 1 sind dann bereits im 3. Lehrjahr im bayerischen Elektrohandwerk monatlich bis zu 1.274 Euro möglich.

Für 2022 ist keine weitere Erhöhung der Ausbildungsvergütungen vorgesehen.

Den neuen Entgelttarifvertrag finden Sie auf unseren Internetseiten.

 
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