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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Ein Mittel gegen den Fachkräftemangel

 

„Mitarbeiter gesucht!“ – inzwischen kann man diese oder ähnliche Aussagen auf fast jedem Montagefahrzeug sehen. Doch leider wird es gerade im Elektrohandwerk immer schwieriger Fachkräfte in ausreichender Anzahl und mit passender Qualifikation zu finden. Ein Hilfsmittel hierzu kann das Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse darstellen.

Beim Anerkennungsverfahren handelt es sich um ein seit mehreren Jahren bestehendes Verfahren zur Feststellung, ob eine im Ausland absolvierte Berufsausbildung in ihrem Inhalt und ihrer Dauer einem deutschen Ausbildungsberuf, der im Verfahren als Referenzberuf dient, entspricht.

Für die bisher sieben und in Zukunft fünf Ausbildungsberufe der elektrotechnischen Handwerke (Elektrotechniker-, Informationstechniker- und Elektromaschinenbauerhandwerk) sind die regionalen Handwerkskammern zuständig. Diese überprüfen im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung, ob und wenn ja, welche wesentlichen Unterschiede zwischen der beruflichen Qualifikation aus dem Ausland und dem deutschen Referenzberuf bestehen. Dazu müssen alle verfügbaren Nachweise zur beruflichen Ausbildung im Ausland, wie z.B. Abschlusszeugnisse, Übersetzungen und Arbeitszeugnisse, eingereicht werden. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, beträgt das Verfahren in der Regel nicht mehr als drei Monate.

 
 

Die Kosten eines Verfahrens belaufen sich aufwandsabhängig in etwa auf 100 bis 600 Euro. Da bereits eine große Datenbank bestehender Vergleiche existiert und diese laufend genutzt wird, kann je nach Sachverhalt eine unterschiedliche Gebühr entstehen.

Am Ende des Verfahrens wir ein Bescheid erlassen, der die Gleichwertigkeit oder teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt. Sollte nur eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt werden, wird in der Regel auch mitgeteilt, welche Themen bzw. Inhalte noch fehlen, um eine vollständige Gleichwertigkeit zu erreichen. Dies „Lücken“ können dann durch passende Fachkurse z.B. bei den Schulungsstätten der Innungen geschlossen werden. Man spricht hier von einer nachträglichen Anerkennungsqualifizierung.

Im Vorfeld empfehlen wir Ihnen sich auf der Internetseite www.unternehmen-berufsanerkennung.de vorab zu informieren und das Beratungsangebot der Handwerkskammern zu nutzen.

 

Eine kurze Zusammenfassung finden Sie nochmals in diesem Video.

Klicken Sie doch mal rein!

https://www.youtube.com/watch?v=W7_kk1voK7Y

     
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