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Vorsicht beim Einsatz von Referenzfotos

Praxisleitfaden zu Fotoveröffentlichungen

 

Bilder sagen mehr als Worte. Doch Vorsicht, bei der Veröffentlichung von Referenzfotos von eigenen Werken im Internet, müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Für Handwerksbetriebe sind Referenzfotos von fertiggestellten Werken eine gute Möglichkeit, potenzielle Kunden auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen über die angebotenen Dienstleistungen zu informieren und mit geleisteter Qualitätsarbeit zu werben. Oft fertigen Betriebe die Fotos selbst an. Doch auch für den Einsatz solcher Fotos gelten bestimmte Regeln und Vorschriften.

 
 

Urheberrecht, Markenschutzrechte und das Recht am eigenen Bild sind nur einige gesetzliche Vorgaben, die man bei einer Veröffentlichung von Referenzfotos im Blick haben muss.

 

Praxisleitfaden zu Fotoveröffentlichungen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat einen kurzen Praxisleitfaden zum Thema Referenzfotos aufgelegt und zahlreiche Tipps formuliert:

  • Bei allen Referenzfotos, die im Internet veröffentlicht werden, kommt es im Einzelfall immer auf das konkrete Fotomotiv an. Dabei spielt es immer eine Rolle, wo Referenzfotos der eigenen Werke aufgenommen wurden und was oder wer auf den Fotos abgebildet ist.

  • Sind Personen auf Referenzfotos abgebildet oder aufgrund des Motivs identifizierbar, muss zwingend eine Einwilligung der Personen sowohl für die Anfertigung als auch für die Veröffentlichung des Fotos vorliegen, am besten schriftlich.

  • Auch bei Fotos ohne Personenbezug ist es ratsam, vor Veröffentlichung eine schriftliche Zustimmung z. B. des Kunden, einzuholen.

  • Achten Sie darauf, dass auf Referenzfotos, die in Wohnräumen angefertigt werden, keine persönlichen Gegenstände, Bilder, Kunstobjekte oder sonstige Daten abgebildet sind, die Rückschlüsse auf den Kunden ermöglichen bzw. die Urheberrechte Dritter verletzen.

 
  • Gleiches gilt auch für Fotos im Freien: Personen dürfen nicht identifizierbar sein. Die Abbildung von Hausnummern sollte vermieden werden.

  • Bei Referenzfotos auf einem Betriebsgelände sollte darauf geachtet werden, dass keine Betriebsinterna oder sonstige Informationen über die Betriebsführung erkennbar sind. Das kann z. B. bei Fotoaufnahmen aus der Vogelperspektive möglich sein.

  • Sind auf Referenzfotos Produkte anderer Hersteller zu sehen (z. B. Waschbecken, Armaturen, Heizungen etc.), sollte, wenn möglich, auf die Abbildung von Markenzeichen verzichtet werden oder der Hersteller kontaktiert und die Abbildung genehmigt werden.

Den kompletten Praxisleitfaden sowie ein Musterformular für die Zustimmung zu Referenzfotos können Sie hier herunterladen.

 
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