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Neue Entgelte ab 1. Juni 2022

 

Bereits am 13. April 2021 haben sich die Tarifkommissionen des Landesinnungsverbandes und der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) auf eine Erhöhung der Entgelte von 1,9 % ab 1. Juni 2022 geeinigt.

Mit dieser zurückhaltenden Erhöhung wurde der außergewöhnlichen Pandemiesituation, in der sich die Mitgliedsbetriebe befanden und immer noch befinden, Rechnung getragen.

Keine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen

Die Ausbildungsvergütungen werden 2022 nicht erhöht.

Alle Auszubildenen sowohl in den fünf technischen als auch in den kaufmännischen Ausbildungsberufen erhalten weiterhin im

1. Lehrjahr        880 Euro

2. Lehrjahr        930 Euro

3. Lehrjahr        980 Euro

4. Lehrjahr     1.030 Euro

Weiter gilt auch, dass alle Lehrlinge nach abgelegter Gesellenprüfung Teil 1 bzw. Zwischenprüfung

bei Note 1,0 bis 2,0 (oder entsprechender Punktezahl) eine Erhöhung der monatlichen Ausbildungsvergütung um 30 % erhalten,

bei Note 2,1 bis 3,0 (oder entsprechender Punktezahl) erhalten Sie eine Erhöhung der monatlichen Ausbildungsvergütung um 15 %.

Bei entsprechender Leistung in der Gesellenprüfung Teil 1 sind dann bereits im 3. Lehrjahr im bayerischen Elektrohandwerk monatlich bis zu 1.274 Euro möglich.

Den aktuellen Entgelttarifvertrag finden Sie auf unseren Internetseiten.  

 
 

Kalkulatorische Hinweise

Als Hilfestellung für die betriebsindividuelle Neugestaltung Ihrer Stundenverrechnungssätze bzw. Kalkulation stellen wir Ihnen zur Tarifanpassung wieder unsere Kalkulatorischen Hinweise zur Verfügung. Diese finden Sie ebenfalls auf unseren Internetseiten.

 
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