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Ausbildung GSI: Welche Anforderungen muss mein Betrieb erfüllen?

Ausbildung von Elektroniker/-innen für Gebäudesystemintegration

Welche Anforderungen muss mein Betrieb erfüllen?

Die Ausbildungsberufe in den elektro- und informationstechnischen Handwerken sind novelliert und treten im August 2021 in Kraft. Aus ursprünglich sieben werden fünf Berufe.

Gleichzeitig wurde auch der neue Ausbildungsberuf Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration ins Leben gerufen.

Die Lerninhalte und was diesen Beruf charakterisiert haben wir bereits in unserer letzten Ausgabe der Bayern LIVe Digital im Beitrag „Neue Ausbildungsordnungen in den E-Handwerken“ vorgestellt.

In diesem Beitrag möchten wir nun darauf eingehen, welche Voraussetzungen Auszubildende und Ausbildungsbetriebe für eine Ausbildung im und des neuen Berufes mitbringen müssen.

 

Mit dem neuen Berufsbild trägt das Elektrohandwerk der zunehmenden Digitalisierung, der wachsenden Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen im Bereich Energieversorgung, Energieerzeugung und Energiemanagement sowie dem steigenden Interesse an komplexen, vernetzten Smart-Building-Lösungen Rechnung.

Elektroniker/innen für Gebäudesystemintegration fungieren als Spezialistinnen und Spezialisten für Vernetzung und gewerkeübergreifende Gebäudetechnologien.

 

Anforderungen an Azubis

Die Auszubildenden lernen in ihren Betrieben, individuelle Systemlösungen für jede Gebäudegröße zu planen und sind in der Lage, Anlagen und Systeme beteiligter Gewerke zu integrieren.

Auszubildende sollten deshalb über ein hohes technisches Grundverständnis verfügen und zu vernetztem Denken und Handeln in der Lage sein. Ein gutes Kommunikationsgeschick und Englischkenntnisse sind wünschenswert.

Ein guter Realschulabschluss wird daher notwendig sein, aber die Zielgruppe für diesen neuen Ausbildungsberuf sind auch und vor allem Bewerber/innen mit Fachhochschulreife, Abitur sowie Studienumsteiger/innen.

 

Anforderungen an Ausbildungsbetriebe

Grundsätzlich sind alle Ausbildungsbetriebe im Elektrohandwerk, die die notwendige fachliche und persönliche Eignung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorweisen, berechtigt, die Ausbildung zu Elektroniker/innen für Gebäudesystemintegration durchzuführen. Um eine der Ausbildungsverordnung und dem Rahmenlehrplan entsprechende Ausbildung gewährleisten zu können, sollte der Ausbildungsbetrieb über entsprechende Voraussetzungen verfügen, die hier exemplarisch als Empfehlung aufgeführt sind:

  • Umsetzung von Projekten im Bereich „Smart Home“, z. B. mit Vernetzung von Beleuchtung, Multimedia, Verschattungstechnik sowie der im Gebäude beteiligten Gewerke (Empfehlung: 5-10 Projekte pro Jahr)
  • Umsetzung von Projekten im Bereich „Smart Building“, z. B. mit Lösungen zur Wärme- und Energieerzeugung sowie Energiemanagement
  • Möglichkeit der Planung von Projekten im Bereich smarter und gewerkeübergreifender Gebäudetechnologien
  • Vorhandensein von Fachliteratur, Standardsoftware, insbesondere Kommunikations-, Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulationssoftware sowie Zeichenprogramme und Planungssoftware im Unternehmen
  • Mess- und Diagnosegeräte für verschiedene Systeme in der Gebäudetechnik sind vorhanden
  • Vorhandensein von Lizenzen für Softwareanwendungen zur Gebäudesystemintegration (z.B. ETS), um Datenmodelle, Systemarchitektur und -topologie entwerfen zu können
  • Kenntnisse und Nutzung von Visualisierungs-, Fernwartungs- und Fernsteuerungssystemen
  • Technische Planungsarbeitsplätze, insbesondere Einsatz der Bauwerksdatenmodellierung (Building Information Modeling - BIM)
 

Wenn Sie den neuen Beruf ausbilden möchten, sollten Sie möglichst viele der aufgeführten Punkte positiv beantworten können.

Falls Sie die Ausbildungsinhalte nicht im eigenen Unternehmen vermitteln können, wird eine Verbundausbildung mit anderen Fachbetrieben im Bereich der Gebäudesystemintegration empfohlen. Berufsschulen und überbetriebliche Ausbildungsstätten können fehlende Punkte zwar ergänzen und vertiefen, nicht jedoch komplett ersetzen!

 

Besonders wichtig:

Die Auszubildenden müssen nach der Ausbildungsverordnung im zweiten Teil der Gesellenprüfung einen betrieblichen Auftrag ausführen. Es ist daher notwendig, dass innerhalb des Betriebes geeignete Kundenprojekte im Bereich der Gebäudesystemintegration realisiert werden.

Mantelverordnung zur Neuordnung der Ausbildung veröffentlicht

Mit der Freigabe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Veröffentlichung der Mantelverordnung zur Neuordnung der elektrohandwerklichen Ausbildung“ im „Bundesgesetzblatt“ vom 09.04.2021 ist auch die letzte offizielle Etappe auf dem Weg zur Neuordnung der elektrohandwerklichen Ausbildung geschafft.

Ein für Ausbildungsbetriebe wesentlicher Bestandteil der Ausbildungsverordnungen sind die Ausbildungsrahmenpläne, diese sind in der veröffentlichen Mantelverordnung jeweils als Anlage enthalten und bilden die in der Ausbildung zu vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ab.

Parallel dazu wurden am 09.04.2021 ebenfalls die Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen veröffentlicht. Diese werden auf Landesebene in Lehrplanrichtlinien umgesetzt. Auch hier konnte der Landesinnungsverband dem zuständigen Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung des Kultusministeriums in der Umsetzung beratend zur Seite stehen.

 

Sie haben Fragen?

Fragen zu den neuen Berufen beantwortet Ihnen Herr Ferdinand Weinbacher, Leiter der Informationsstelle Technik im LIV Bayern.

Sie erreichen Herrn Weinbacher unter:

Tel: 089 / 12 55 52-40
Mail: weinbacher@elektroverband-bayern.de

 

Internetseite und neue Ausbildungsbroschüre:

Eine gute Übersicht über alle fünf neuen Ausbildungsberufe sowie die jeweiligen Ausbildungsinhalte bieten auch die Internetseite des ZVEH (www.zveh.de/neue-berufe), der E-Zubis-Auftritt (www.e-zubis.de) sowie eine neue Print-Broschüre, die unter www.zveh.de/neue-berufe zum Download bereitsteht.

Freie Ausbildungsplätze veröffentlichen!

Als Innungsbetrieb können Sie Ihre Ausbildungsplätze in die Ausbildungsplatzbörse unter www.e-zubis.de/stellenfinder einstellen. Nutzen Sie diese kostenlose Möglichkeit und erhöhen Sie damit Ihre Chancen, einen geeigneten Auszubildenden zu finden.

 
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