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Wenn der Chef ausfällt

Sind Sie auf den Notfall im Betrieb vorbereitet?

Abbildung: Notfallordner und wichtige Dokumente auf einem Schreibtisch

Sind Sie auf den Notfall im Betrieb vorbereitet?

Als vor kurzem eine verzweifelte Ehefrau beim Verband angerufen und um Hilfe gebeten hat, weil ihr Mann im Koma liegt und sie nun den Betrieb am Laufen halten soll und keinerlei Informationen vorliegen ist uns wieder einmal klar geworden, wie viele Betriebe es noch gibt, die nicht für den Ernstfall vorgesorgt haben.

Gehören auch Sie zu den Unternehmern /innen, die sich für fit und unverwundbar halten?

Die meinen, es reicht, wenn sie allein über alles Bescheid wissen und die Fäden in der Hand halten? Ja! Das kann ein großer Fehler sein.

Denn wenn Sie nicht vorgesorgt haben, kann es schwierig, wenn nicht sogar existenzbedrohend für Ihre Familie und Ihre Mitarbeiter werden.

Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig!

Eine Vorsorgevollmacht sollte jeder haben, bei einem Unternehmer ist sie aber noch wichtiger. Wenn ein Unternehmer handlungsunfähig wird und noch nicht verstorben ist, es also keine Erben gibt, wird ohne entsprechende Vollmacht ein Betreuer bestellt, der die Rechtsangelegenheiten wahrnimmt. Wenn der Unternehmer niemanden festgelegt hat, dann sucht das Gericht einen Betreuer aus.

Es ist also ratsam, von Anfang an Personen des Vertrauens notariell zu bevollmächtigen.

Eine Vorsorgevollmacht wird normalerweise über den Tod hinaus erteilt, sie bleibt also wirksam. Meist ist es so, dass derjenige, der den Betrieb erbt, auch Bevollmächtigter aus der Vorsorgevollmacht ist. So wird es im Normalfall geregelt.

Banken verlangen häufig, dass Vollmachten auf ihren eigenen Formularen erteilt werden. Darum empfiehlt es sich, parallel zur Vorsorgevollmacht auch die Formulare der Banken auszufüllen, mit den gleichen Bevollmächtigten.

Um im Ernstfall schnell handeln zu können, sollten diese und weitere wichtige Informationen in einem sog. Notfallordner, zusammengefasst werden.

 

Notfallordner: Immer auf dem aktuellen Stand

In einem Notfallordner, der an einem zentralen Platz im Betrieb griffbereit steht, sollten Sie wichtige Informationen aufbewahren.

Das gehört in einen Notfallordner:

  • Erste konkrete Handlungsanweisungen
  • Vollmachten (z. B. Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht)
  • Hinterlegungsort Passwörter, PINs, TANs
  • Lieferanten- und Kundenlisten
  • Auflistung von Vereinbarungen mit Lieferanten und Kunden, die nur der Chef kennt
  • Ansprechpartner bei Banken, Finanzamt, Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, Innung, Fachverband, Handwerkskammer usw.
  • Aufstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten
  • Grundbuch und Handelsregisterauszüge
  • Kopien oder Aufbewahrungsort wichtiger Verträge (z. B. Arbeitsverträge, Mietverträge, Leasingverträge)
  • Übersicht aller Versicherungsverträge (z. B. Lebens-, Kranken-, Rentenversicherung)
  • Hinterlegungsort der Patienten- und Betreuungsverfügung sowie des Testaments

Hilfe bei der Erstellung des Notfallordners bietet Ihnen die umfangreiche Checkliste des Ludwig-Fröhler-Instituts, die auf die Belange handwerklicher Betriebe zugeschnitten und übersichtlich gegliedert ist. Sie können die Checkliste auf der Internetseite des Verbandes herunterladen.

Natürlich ist es aufwändig, den Ordner zu erstellen und konsequent aktuell zu halten, aber diesen Aufwand sollte jede Firma auf sich nehmen.

Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass schon ein zweiwöchiger Ausfall des Unternehmers ausreicht, um einen Betrieb in eine existenzielle Schieflage zu bringen. Scheuen Sie sich deshalb nicht, Informationen zu teilen und bereiten Sie Ihren Betrieb auf den Ernstfall vor.

 
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