Suchbegriff eingeben

"Ausbildungsprämie gut gemeint", aber…

Corona – Kein Ende in Sicht

Auszubildender des E-Handwerks in einer Werkstatt

„Wie können wir die angekündigte Ausbildungsprämie betragen?“

So oder so ähnlich haben in den letzten Wochen viele Mitgliedsbetriebe beim Verband nach der im Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ angekündigten Ausbildungsprämie gefragt.

Leider mussten wir fast jeder Firma mitteilen, dass sie die Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Prämie ist an sehr hohe Bedingungen geknüpft.

Prämie nur für erheblich betroffene Unternehmen

Gedacht ist die Prämie in Höhe von einmalig 2.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Corona-Krise erheblich betroffen sind, aber trotzdem an ihrem Ausbildungsniveau festhalten.

Stellen diese Betriebe sogar noch zusätzlich Auszubildende ein, gibt es für jeden weiteren Lehrling einmalig 3.000 Euro.

Ein Unternehmen gilt als "erheblich" von der Krise betroffen, wenn es im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat in Kurzarbeit war oder der Umsatz im April und Mai um durchschnittlich mindestens 60 % unter den entsprechenden Vorjahreswerten gelegen hat.

Die Prämie gilt für Ausbildungen, die am 1. August 2020 und spätestens am 15. Februar 2021 beginnen. Wann der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde, spielt keine Rolle. Die Prämie wird nur ausgezahlt, wenn das Ausbildungsverhältnis über die Probezeit hinaus fortbesteht.

 

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder Übernahmeprämie auch möglich

Unternehmen, die trotz beträchtlichem Arbeitsausfall Auszubildende und Ausbilder nicht in Kurzarbeit schicken, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von 75 % pro Monat. Den Zuschuss gibt es für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 % hat und ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Betriebe, die zusätzlich einen Auszubildenden übernehmen, der wegen Insolvenz seines Ausbildungsbetriebs seine Ausbildung nicht fortsetzen kann, erhalten eine Übernahmeprämie von 3.000 Euro.

Ein weiterer wichtiger Fördergrundsatz: Pro Ausbildung wird nur eine Prämie gezahlt. Die einzelnen Maßnahmen sind weder kumulierbar noch kombinierbar mit anderen Bundes- und Landesprogrammen zur Sicherung von Ausbildungsplätzen.

Alles Wissenswerte zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern “ finden Sie in den FAQ des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Beantragt werden kann die Prämie über die Agentur für Arbeit. Die Antragsformulare sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.

Die Verteilung der Prämien erfolgt nach dem Eingang der vollständigen Anträge (Windhundverfahren).

 

Auf dem Weg zur Normalität sind wir für Sie da!

Corona wird wohl noch länger unser Leben bestimmen. Ein Ende ist leider nicht in Sicht.

Deshalb veröffentlichen wir weiter für unsere Betriebe auf unseren Internetseiten unter CORONAVIRUS AKTUELL laufend aktualisierte Informationen und Links zu wirtschaftlichen, betrieblichen und arbeitsrechtlichen Fragen zur Corona-Pandemie.

Natürlich sind auch die Berater des Verbandes bei Fragen telefonisch erreichbar. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite www.elektroverband-bayern.de.

 
Elektronikerin mit Schriftzug "Wir sind für Sie da"
Artikelübersicht nächster Artikel