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Nullsteuersatz für bestimmte PV-Anlagen

   

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt, am selben Tag ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Gesetz wurde unter anderem das Umsatzsteuergesetz geändert und ein Nullsteuersatz für bestimmte PV-Anlagen ab Januar 2023 eingeführt.

Ein ausführliches Merkblatt mit näheren Informationen zur Absenkung der Umsatzsteuer für PV auf 0 % finden Sie zum Download auf unseren Internetseiten.

 

Hierzu ein Hinweis, um etwaige weitere Rückfragen zu beantworten:

Grundsätzlich unterfallen alle PV-Anlagen, wesentliche Komponenten und Speicher dem Nullsteuersatz, wenn diese auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Also unabhängig einer Leistungsobergrenze! Dass diese Bewertung mitunter schwierig sein kann und insbesondere bürokratischen Aufwand nach sich zieht, hat auch der Gesetzgeber erkannt und hat daher aus Gründen der Vereinfachung eine gesetzliche Fiktion vorgesehen: Wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird, kann man ohne weitere Prüfung davon ausgehen, dass die Voraussetzung erfüllt sind und die Photovoltaikanlage dem Nullsteuersatz unterfällt.

Leistet die Anlage mehr als 30 kW (peak), braucht es eine genaue Prüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Nullsteuersatz vorliegen. Hierzu dient das dem Merkblatt beigefügte Muster in Anlage 1. Dass dieses den Anwendungsbereich von Anlagen von mehr als 30 kW (peak) thematisiert, ist somit kein Fehler.

Neben dem Merkblatt finden Sie ebenfalls ein Schreiben unseres Bundesverbandes (ZVEH) an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der Bitte um Klärung noch offener Abgrenzungsfragen sowie eine Stellungnahme des ZVEH zum Entwurf eines BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz.

Wir informieren, sobald weitere Informationen des Bundesministeriums der Finanzen vorliegen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen.

 
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