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Bürgschaftsrahmenvertrag des LIV mit der VHV

Finanzierung mal anders!

Wer kennt das nicht?

Teures Material einkaufen und erstmal selbst zahlen, bis die Schlussrechnung vom Bauherrn beglichen ist. Dabei wird in der Zwischenzeit oft das Kontokorrent der Bank belastet, und das kostet.

Deswegen bietet es sich an, einen Vorschuss vom Bauherrn zu erhalten. Dies spart Bankzinsen und schont die Kreditlinie. Diese Vorauszahlungen sind üblich und viele Bauherren stehen dem auch aufgeschlossen gegenüber.

Zur Absicherung der Vorauszahlungen werden in der Regel Vorauszahlungsbürgschaften vereinbart. Die VHV hat hier besondere Lösungen für Mitgliedsbetriebe. Mit dem Bürgschaftsrahmenvertrag der VHV Allgemeine Versicherung AG können nicht nur die klassischen Ausführungs-/Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften abgerufen werden, sondern u. a. auch Vorauszahlungskautionen.

Mehrere hundert Mitgliedsbetriebe nutzen diesen Bürgschaftsrahmenvertrag bereits.

Der größte Vorteil des Rahmenvertrags ist aber, dass, bereits bei hinreichender Bonität, Bürgschaften ohne Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden, wohingegen bei der Bürgschaft bei einer Bank die Kreditlinie des Betriebs belastet und Sicherheiten gestellt werden. Insgesamt führt das zu höheren Beiträgen.

     

Welche Leistungen bietet der Bürgschaftsrahmenvertrag des LIV mit der VHV?

Es gibt drei Produktlinien:

  1. Der Start-Rahmen mit Linien von 15.000 € und 25.000 € je Kalenderjahr bietet für einen Einmalbeitrag von 240 € bzw. 400 € (1,6% vom Rahmen) die klassischen Ausführungs-/Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften. Mit dem Einmalbeitrag sind diese Bürgschaften für die komplette z. B. fünfjährige Gewährleistungsdauer beglichen. Bei einem normalen Banksatz von z. B. 1,0% wären das 5% für 5 Jahre Laufzeit, beim VHV- Rahmenvertrag mit 1,6% nur rund ein Drittel.

  2. Der Standardrahmen bietet Linien in Abhängigkeit von der Gesamtleistung. Zum Beispiel bei 1 Mio. sind das 7,5% Rahmen, also 75.000 € jährlich. Hier kann noch flexibel um bis zu 50% erhöht oder reduziert werden. Neben den klassischen Ausführungs-/Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften können hier u. a. auch die angesprochenen Vorauszahlungsbürgschaften abgerufen werden. Der Einmalbeitrag beträgt lediglich 2,25%.

  3. Im Spezialrahmen können zusätzlich Auslandsbürgschaften abgerufen werden.

 

Kontakt:

Herr Alexander Fasold, VHV Allgemeine AG,
Gebietsdirektion München,
Telefon: 0911 / 926 85-27

Online unter https://www.vhv-bauexperten.de

 
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